Was ändert sich - Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Mehrarbeit im Schuldienst“

Am 1. August 2018 tritt die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Mehrarbeit im Schuldienst“ in Kraft. In seinem Eposschreiben an alle staatlichen Schulen und staatlichen Studienseminare in Rheinland-Pfalz sowie die Schulen in privater Trägerschaft, stellt Herr Dr. Thews vom Ministerium für Bildung die wesentlichen Änderungen der Neufassung gegenüber der alten Verwaltungsvorschrift heraus.

 

Die komplette Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.