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Neuer Flyer zum Schuldatenschutz - Fragen und Antworten für Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz

In einer Pressemitteilung vom 09. November 2016 stellte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz einen neuen Flyer zum Datenschutz mit Praxistipps für den Schulalltag vor.

 

Der Praxisleitfaden soll den Lehrerinnen und Lehrern Orientierung und Rechtssicherheit beim Einsatz digitaler Medien im Schulalltag geben.

 

Mittlerweile wurden zwei Änderungen auf Seite 2 vorgenommen, die mehr Klarheit in Bezug auf die Nutzung von cloudbasierten Softwareprodukten und Clouddiensten bringen sollen.

1. Frage: "Dürfen amerikanische Softwareprodukte, die cloudbasiert sind (z.B. MS-Office 365 oder Google Classroom), für Unterrichtszwecke verwendet werden?"

Antwort neu: Nur dann, wenn entweder über ein Treuhandmodell der Zugriff durch US-amerikanische Stellen ausgeschlossen ist oder wenn keine personenbezogenen Daten in der Cloud gespeichert werden. 

2. Überschrift - "Dürfen personenbezogene Dateien und Nachrichten mithilfe von Clouddiensten ausgetauscht werden?" - wurde um das Wort "personenbezogene" ergänzt.

 

Der Flyer gibt auf verschiedene Fragen zum Datenschutz Antwort, wie z.B.:

  • Welche Wege zur Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, aber auch den Eltern sind zulässig? 
  • Wie können Dateien online sicher ausgetauscht werden? 
  • Was mache ich als Lehrkraft, wenn ich im Unterricht heimlich gefilmt werde?

Der Flyer ist hier oder über den Bildungsserver als Download abrufbar.

  

 

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